Wichtige Information:
Bei Fälle für Alle e.V. werden die Meldungen sehr genau anonymisiert und deiidenifiziert, ebenso ist es kaum möglich, den Fall nachzuverfolgen, weil sie aus 4 unterschiedlichen Ländern stammen. Trotzdem empfehlen wir, keine Fälle zu melden, bei denen ein Risiko besteht, dass evtl. Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden könnten.
In Deutschland wird durch § 135a, Absatz 3 SGB V der Schutz gewährleistet: „Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 136a Absatz 3 dürfen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“
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